Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Medaxis AG und ihren Geschäftskunden, sofern nicht ausdrückliche andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag zwischen der Medaxis und dem Kunden kommt mit am Datum der schriftlichen Bestätigung durch Medaxis zustande.

3. Liefergegenstand

3.1 Der Liefergegenstand wird in der Bestätigung der Medaxis (und / oder in weiteren Dokumenten auf welche die Bestätigung verweist) umschrieben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen der Medaxis, die in der Bestätigung nicht umschrieben sind, vom Kunden aber gleichwohl gewünscht werden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Preise

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise netto, ex Werk Medaxis (Ex Works gemäss INCOTERMS 2010), exkl. Mehrwertsteuer, in Schweizer Franken oder Euro. Versandkosten (Porto, Handling und Verpackung) und die Kosten einer über den Standard hinausgehenden Verpackung gehen zulasten des Kunden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Rechnungen der Medaxis werden innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
5.2 Gerät der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen der Medaxis in Verzug, so schuldet er der Medaxis einen Verzugszins von 5 % p.a.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Eigentum an den dem Kunden verkauften Liefergegenständen geht erst mit vollständiger Bezahlung des Preises auf den Kunden über. Bis dahin darf er nicht über ihn verfügen, insbesondere ihn weder verkaufen noch vermieten oder verpfänden. Der Kunde ist verpflichtet, alle nötigen Massnahmen zu treffen, um das Eigentum der Medaxis zu schützen und zu erhalten.
6.2 Die Medaxis ist berechtigt den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.

7. Lieferfrist

7.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Abschluss des Vertrages zu laufen.
7.2 Lieferfristen werden angemessen verlängert und Liefertermine werden angemessen verschoben, namentlich wenn einer der folgenden Umstände eintrifft:

  • 7.2.1 wenn der Kunde der Medaxis benötigte Informationen nicht rechtzeitig gibt oder diese kurzfristig ändert;
  • 7.2.2 wenn sich der Kunde nicht an die vereinbarten Zahlungsbedingungen hält, das Akkreditiv nicht rechtzeitig eröffnet oder nicht rechtzeitig für allfällige Importbewilligungen sorgt;
  • 7.2.3 im Falle von höherer Gewalt.

8. Lieferverzug

8.1 Gerät die Medaxis mit Ihren Lieferungen in Verzug, so verpflichtet sich der Kunde der Medaxis eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Nach unbenütztem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, entweder weiterhin an der Leistung durch Medaxis festzuhalten (und eine weitere Nachfrist zu setzen) oder aber nach den gesetzlichen Regeln auf die Leistung zu verzichten oder vom Vertrag zurück zu treten.
8.2 Die Medaxis haftet dem Kunden für allfällige Verzugsschäden soweit sie Absicht oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

9. Liefermodalität

9.1 Die Lieferungen erfolgen, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ex Werk Medaxis (Ex Works, INCOTERMS 2010).

10. Prüfung der Liefergegenstände und Mängelrügen

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Liefergegenstände innert 10 Tagen nach Eingang bei ihm zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt er die Prüfung und / oder die Rüge, so hat er die Liefergegenstände hinsichtlich erkennbarer Mängel genehmigt.

11. Garantie und Reparaturen

11.1 Die Medaxis gewährt ab dem Datum der Lieferung an den Anwender Garantie für einwandfreie Qualität und Verarbeitung aller Liefergegenstände (Garantiezeiten sind aus den einzelnen Gebrauchs-anweisungen ersichtlich). Fehlerhafte Liefergegenstände werden während dieser Zeit kostenlos repariert oder ersetzt, sofern keine unsachgemässe Behandlung seitens des Kunden vorliegt.
11.2 Ansprüche, die über den beschriebenen Garantieumfang hinausgehen, insbesondere die Haftung für Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf kostenlosen Ersatz defekter Teile entfällt ausserdem, wenn am Gerät Eingriffe von dazu nicht autorisierten Personen vorgenommen wurden. Zur Inanspruchnahme der Garantieleistung ist das Gerät einer Medaxis Servicestelle zu übergeben. Reparaturkosten ausserhalb der Garantie werden voraus offeriert.

12. Datenschutz

12.1 Die Medaxis weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Leistungserbringung und Ver-tragserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirma) weitergegeben werden, unter anderem auch ins Ausland in Länder, welche allenfalls nicht über einen gleichwertigen Datenschutz verfügen. Der Kunde erklärt sich mit der Zustimmung zu diesen AGB mit dieser Datennutzung einverstanden.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen, unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
13.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der Medaxis.

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